Verlauf der Einzelförderung und Einzeltherapie

Erstgespräch

Zunächst vereinbare ich mit Ihnen ein Erstgespräch, welches für Sie kostenlos ist.

Im Erstgespräch klären wir, welche Hilfe sie benötigen und welche Erwartungen sie an mich und meine Arbeit haben.
Wir sprechen darüber, wo die genauen Schwierigkeiten ihres Kindes liegen und welche Auswirkungen dies auf die Schule, die Hausaufgabensituation und die Persönlichkeit ihres Kindes hat.
Wir sprechen über die Stärken und Fähigkeiten ihres Kindes, damit ich diese in die Förderung einbeziehen kann.

Ich erkläre ihnen und ihrem Kind den Stundenverlauf der Förderung und beantworte ihre Fragen.

Wenn sie sich dann zur Förderung durch mich entscheiden, machen wir einen Vertrag und legen den Zeitpunkt der Förderstunden fest. Eine Förderstunde dauert jeweils 50 Minuten.

Die Förderung erfolgt üblicherweise immer zu einem festgesetzten Termin einmal die Woche. Eine 2x wüchentliche Förderung ist in besonderen Fällen auch möglich.

Erstellung eines Förderplans

Die ersten 5 - 7 Stunden nutze ich zur genauen Analyse und Feststellung des Lernstandes ihres Kindes. Hierzu mache ich in der ersten Förderstunde einen kleinen Test und in den weiteren Stunden baue ich immer wieder Übungen ein, die mir helfen eine genaues Bild von den Fähgkeiten und Schwierigkeiten ihres Kindes zu erhalten.
Anschließend erstelle ich einen Förderplan, den ich mit ihnen als Eltern bespreche. Sie können dann entscheiden, ob wir diesen Förderplan dann gemeinsam mit der zuständigen Lehrkraft besprechen um die schulische Situation mögllichst hilfreich mit in die Förderung ein zu beziehen.

Dauer der Förderung

Die Dauer der Förderung richtet sich nach der individuellen Situation ihres Kindes und nach dem Förderplan. In der Regel ist eine Förderung von 1/2 - 1 Jahr sinnvoll. In schwierigen Fällen kann auch eine längere Förderung über 1 1/2 - 2 Jahre erforderlich sein.

Eine Kündigung des Vertrage ist jeweils zum Monatende möglich.

Wenn die Förderung vom Jugendamt nach §35a KJHG bezahlt wird, wird die Anzahl der Förderstunden durch das Jugendamt festgelegt.


30.12.2011 10:49